Die Hammeschleuse und -hubbrücke Teufelsmoor wurde 1959 im Zuge des Ausbaues der Hamme gebaut als Ersatz für ein von der Genossenschaft Oberhamme und Kollbeck 1932 errichtetes Bauwerk. Die Hamme ist ein Gewässer I. Ordnung und wird daher vom Land Niedersachsen unterhalten. Die Betreuung der Schleuse und Hubbrücke liegt dagegen in der Zuständigkeit des GLV.
Die Schleusung erfolgt in Form einer Selbstbedienung. Folgende Abmessungen der Schleusenkammer sind dabei zu beachten:
Länge 17,60 m / Breite 6,50 m / Sohle der Schleusenkammer NN – 0,45 m
(alle Angaben ohne Gewähr)
Das Bauwerk ist normalerweise nicht besetzt. Die telefonische Voranmeldung bei unserer Geschäftsstelle hat mindestens 3 Tage vorher zu erfolgen unter 04792-93120 – eine Kaution in Höhe von 50 Euro ist vorher zu überweisen. Die Nutzung selbst ist kostenfrei. Die Kaution wird in der Regel direkt durch unser Bedienungspersonal erstattet. Die Durchfahrtshöhe bei geschlossener Hubbrücke liegt bei ca. NN + 2,18 m.
(alle Angaben ohne Gewähr)
+49 4792-93120
info@glv-teufelsmoor.de
In de Wischen 7
27726 Worpswede
© 2024 GLV Teufelsmoor