Der Wümmedeich ist ein Hochwasserschutzbauwerk. Die Nutzung als Gehweg oder Spazierweg kann die Grasnarbe und damit die Schutzfunktion des Deiches beeinträchtigen.
Hinweis des Deich- und Sielverbandes St. Jürgensfeld
Ein Hochwasserdeich ist ein technisches Schutzbauwerk. Seine Schutzwirkung hängt davon ab, dass Deichkörper, Böschungen und Oberfläche dauerhaft ungestört bleiben.
Es entstehen wesentliche Risiken durch:
Die Grasnarbe ist die maßgebliche Schutzschicht auf der Deichoberfläche. Ihre Funktion ist sicherheitsrelevant, weil sie:
Eine unterbrochene Grasnarbe ist daher nicht nur ein optischer Mangel, sondern eine potenzielle Schwachstelle in der Deichoberfläche.
Buddelstellen und Löcher können die Deichsicherheit insbesondere durch folgende Punkte beeinträchtigen:
Soweit auf dem Deich Bänke vorhanden sind, die direkt von der Straße aus erreicht werden, bezieht sich der Hinweis darauf, dass der Deich nicht als durchgehender Geh- oder Spazierweg genutzt wird.
Der Zugang zu diesen Sitzbereichen erfolgt damit nur im erforderlichen Umfang über die straßenseitige Zuwegung. Eine Nutzung der Deichkrone beziehungsweise der Böschungen als Laufstrecke ist hiervon nicht erfasst.
Niedersächsisches Deichgesetz, NDG, Auszüge
„(1) Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist verboten. Das gilt entsprechend für natürliche Bodenerhebungen, die im Zuge eines Deiches liegen und dessen Zweck erfüllen.“
„(1) Der Deich ist in seinem Bestand und in seinen vorgeschriebenen Abmessungen so zu erhalten, dass er seinen Zweck jederzeit erfüllen kann (Deicherhaltung).“
„(3) Eine beschädigte Deichstrecke ist unverzüglich instand zu setzen.“
„(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Vorschriften des § 14 Abs. 1 … den Deich benutzt …“
„(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“
Quelle:
NDG, Volltext