Retentionsräume in der Hammeniederung

Retentionsräume in der Hammeniederung

in Teufelsmoor (nördlich Campingplatz)

Vom „Teufelsmoorsee“ zum Kooperationsprojekt "Naturschutz-Wasserwirtschaft"

Bereits in den 1950er Jahren gab es erste Planungsansätze zum Bau eines Zentralschöpfwerkes in Ritterhude, um die untere Hammeniederung im Hochwasserfall zu entlasten. 14 Gutachten wurden bis Ende der 1970er Jahre in Auftrag gegeben. Nach dem Bau des Lesumsperrwerkes war jedoch zu befürchten, dass dortige Sperrzeiten zum Schutz vor Sturmfluten der Nordsee zeitweise einen nur eingeschränkten Betrieb des Schöpfwerkes Ritterhude zulassen würden. Die Planung wurde aufgegeben.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ hatte der damalige Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor (heute GLV) ebenfalls in den 1970er Jahren Flächen in einer Größenordnung von ca. 725 ha in der unteren Hammeniederung zur Sicherung des Hochwasserschutzes erworben.

Der sogenannte „Teufelsmoorsee“ sollte die wasserwirtschaftliche Situation im unteren Hammeraum nachhaltig verbessern und nach Fertigstellung auf das Land Niedersachsen übertragen werden. Ziel war es, eine Hochwasserrückhaltung mit einem Speichervolumen von 11,5 Mio. cbm zu schaffen. Nachdem die neue Landesregierung 1976 das „Seeprojekt“ gekippt hatte, stand der Wasser- und Bodenverband plötzlich allein in der Verpflichtung, auf diesen Flächen wasserwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen, um den Zuwendungszweck zu erfüllen. Das Ziel der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen hat der Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor über viele Jahre mit Nachdruck verfolgt, um insbesondere auch einen Rückzahlungsanspruch der Fördergelder für den Flächenkauf in Höhe von rund 7 Mio. Euro abzuwenden!

Anfang der 1990er Jahre stellte der Landkreis Osterholz seinen Projektantrag für das Naturschutzgroßprojekt gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung für die untere Hammeniederung (GR-Projekt). Integraler Bestandteil wurde dabei das Kooperationsprojekt “NaturschutzWasserwirtschaft”. Landkreis Osterholz und Verband arbeiteten von Beginn an eng zusammen.

Retentionsraeume_in_der_Hammeniederung drohenMit den vom NLWKN Verden durchgeführten Planungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, wieder länger anhaltende Überschwemmungen innerhalb des Projektgebietes zu ermöglichen und gleichzeitig einen wirksamen Hochwasserschutz für die untere Hammeniederung, insbesondere für Bereiche außerhalb des GR-Projektgebietes, zu betreiben. Dazu wurden in den 2000er Jahren drei steuerbare Retentionsräume mit einer Gesamtfläche von ca. 780 ha errichtet. Das Speichervolumen beträgt insgesamt ca. 3,5 Mio. cbm bei einer maximalen Einstauhöhe von 1,50m NN. Vorhandene Wegedämme wurden wasserbaulich ertüchtigt bzw. neue Verwallungen geschaffen. Diverse Ein- und Auslaufbauwerken wurden hergestellt. Träger der wasserbaulichen Maßnahmen war der Gewässerund Landschaftspflegeverband Teufelsmoor (GLV). Die Baukosten in Höhe von rund 3,45 Mio. Euro für die Retentionsräume wurden überwiegend mit Landesmitteln finanziert. 

Im Rahmen des Kooperationsprojektes wurden die o. g. Flächen für den „Teufelsmoorsee“ schließlich ebenso in das Eigentum des Landkreises Osterholz überführt wie die notwendigen wasserbaulichen Anlagen.

Die Retentionsräume sind unabhängig voneinander bedienbar. Nach Ablaufen der Hochwasserwelle kann das gespeicherte Wasser zeitverzögert und dosiert wieder in das Vorflutsystem abgegeben werden. Naturschutzfachliche Aspekte sehen allerdings einen durchaus längeren Einstau vor, um den Wasserhaushalt auf den Flächen innerhalb der Retentionsräume für an nasse Verhältnisse angepasste Pflanzengesellschaften anzupassen. Eine Verbesserung der Rastplatzfunktion für durchziehende Watund Wasservögel, die Verzögerung des Vegetationsaufwuchses zur Verbesserung der Brutmöglichkeiten für Wiesenvögel usw. wird angestrebt.

Retentionsraeume_in_der_HammeniederungDer Probebetrieb erfolgte im Januar/Februar 2008. Ein zusammen mit dem NLWKN Verden anschließend entwickelter, vorläufiger Betriebsplan sieht vor, dass nach einem Hochwasserereignis bei Bedarf gerade so viel Wasser über einen längeren Zeitraum zurückgehalten wird, dass der Naturschutzzweck durchaus erfüllt werden kann, dabei aber genügend Puffer für ein neuerliches Niederschlagsereignis bleibt. 

Der Betrieb der Retentionsräume erfolgt in enger Abstimmung mit der Wasser- und der Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz. Unterhaltung und Betrieb der wasserbaulichen Anlagen liegt in der Verantwortung des Verbandes, die Kosten erstattet der Landkreis Osterholz. Die Zusammenarbeit funktioniert seit Jahren reibungslos.