Vorstand und Ausschuss

Vorstand und Ausschuss

Gemeinschaftliche Leitung und Aufsicht

Gemäß Satzung hat der Verband einen Vorstand. Dieser besteht aus einem Verbandsdirektor (Verbandsvorsteher) und 8 weiteren Vorstandsmitgliedern. Er führt die Verbandsgeschäfte bzw. bedient sich hierzu einer hauptamtlichen Geschäftsführung. Der Ausschuss besteht aus 31 Personen. Er kontrolliert und berät den Vorstand.

Vorstand und Ausschuss sind ehrenamtlich für den Verband tätig und gemäß Satzung alle fünf Jahre zu wählen. Das Verbandsgebiet ist dazu in insgesamt 8 Wahlbezirke aufgeteilt. Für jeden Wahlbezirk findet eine öffentliche Mitgliederversammlung statt, an der Sie als Verbandsmitglied mit Grundeigentum in dem jeweiligen Wahlbezirk teilnehmen dürfen. Dabei haben Sie das Recht, sich an der Wahl des neuen Ausschusses zu beteiligen. Sie dürfen sich aber auch gern selbst zum Ausschussmitglied wählen lassen, um die Verbandsarbeit aktiv mitzugestalten. Im Rahmen einer konstituierenden Sitzung wählt der neue Ausschuss anschließend den neuen Vorstand.

Die nächsten Ausschusswahlen stehen im Januar/Februar 2028 an. Die Termine für die acht Mitgliederversammlungen werden rechtzeitig in den Zeitungen des Verbandsgebietes sowie auf dieser Homepage veröffentlicht. Ihre Fragen richten Sie bitte gerne an die Geschäftsstelle.